ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hiernach
„AGB“) der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen sind
anwendbar auf alle zwischen der IT9 Neugebauer Professionelle
IT-Dienstleistungen und ihren Kunden abgeschlossenen Verträge,
sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarung abgeändert oder
ergänzt werden. Mit Abschluss eines Vertrages mit der IT9 Neugebauer
Professionelle IT-Dienstleistungen erkennt der Kunde diese AGB an und
verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung allfälliger eigener
Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Solche haben nur Gültigkeit, soweit sie von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen ausdrücklich schriftlich angenommen werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.
2. Offerten / Pläne / Unterlagen
Der Kunde ist verantwortlich für die korrekte Angabe der für das
Angebot bzw. den Vertrag massgebenden Grundlagen und tatsächlichen
Verhältnisse und hat der IT9 Neugebauer Professionelle
IT-Dienstleistungen auf bestehende gesetzliche, behördliche und
andere Vorschriften aufmerksam zu machen, welche sich insbesondere
auf die Ausführung, den Betrieb, die Krankheits- und
Unfallverhütung beziehen.
Die
Offerten von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen
sind grundsätzlich unverbindlich. An Offerten, die IT9 Neugebauer
Professionelle IT-Dienstleistungen ausdrücklich schriftlich als
bindend bezeichnet, ist die IT9 Neugebauer Professionelle
IT-Dienstleistungen maximal einen Monat gebunden.
Angaben in
Prospekten, Katalogen und technischen Unterlagen sind ohne
gegenteilige schriftliche Vereinbarung nicht verbindlich.
Alle Angebotsunterlagen welche die IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen dem Kunden übergibt, bleiben Eigentum der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen und dürfen ohne ihre schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht; noch kommerziell genutzt werden.
Führt ein Angebot der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen nicht zu einem Auftrag durch den Kunden, müssen diese Unterlagen auf erstes Verlangen zurückgegeben, andernfalls vernichtet werden.
3. Bestellungen / Vertragsabschluss / Leistungsumfang
Ein Vertrag zwischen der IT9 Neugebauer Professionelle
IT-Dienstleistungen und dem Kunden kommt durch beidseitige
Unterzeichnung der Vertragsurkunde, mangels einer solchen mit Abgabe
eines Auftrags per E-Mail, gegebenenfalls telefonisch, oder persönlich durch die IT9 Neugebauer
Professionelle IT-Dienstleistungen und falls auch eine solche fehlt,
mit der Lieferung zustande.
Der Vertragsinhalt wird durch die beidseitig unterzeichnete Vertragsurkunde, mangels einer solchen durch die Auftragsbestätigung von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen und falls auch eine solche fehlt, durch den Lieferschein abschliessend definiert. Abweichungen vom Bestellten gelten als vertragskonform, soweit sie nicht wesentliche Eigenschaften der Lieferungen und Leistungen erheblich beeinträchtigen.
4. Fristen
Die Einhaltung von Fristen, die IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen obliegen, setzt die Einhaltung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus. Sie verlängern sich angemessen,
-
wenn der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen Angaben, die sie zur Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn sie der Kunde nachträglich abändert;
-
wenn Hindernisse auftreten, welche die IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen, bei dem Kunden oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Produkte, Hard-, oder Software(lizenzen), behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse und andere Fälle höherer Gewalt;
-
wenn der Kunde oder Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzuge sind, so insbesondere, wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
Die Nichteinhaltung der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen obliegenden Fristen berechtigt den Kunden nach vergeblicher Ansetzung einer angemessenen Nachfrist (14 Tage bei Lager- und Standard-Waren, 30 Tage bei anderen Waren) einzig zum Rücktritt vom Vertrag. Sämtliche weiteren Ansprüche des Kunden wegen Nichteinhaltung der Fristen, namentlich die Geltendmachung von Schadenersatz, werden ausdrücklich wegbedungen.
5. Rücktritt bei Werkverträgen oder Aufträgen
Hat der Kunde eine Dienstleistung in Auftrag gegeben, kann er, solange diese unvollendet ist, auch dann, wenn keine Fristüberschreitung durch die IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen vorliegt, gegen volle Schadloshaltung von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen jederzeit vom Vertrag zurücktreten (Art. 377 OR). Die Schadloshaltung entspricht der vollen Vergütung, welche die IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen bei Ausführung der vereinbarten Arbeiten hätte beanspruchen können, abzüglich jener Aufwendungen, welche die IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen wegen des Rücktritts des Kunden einsparen konnte. Die IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen hat die Wahl, den konkret geschuldeten Betrag nachzuweisen oder stattdessen pauschal den folgenden Teil der vereinbarten vollen Vergütung zu verlangen:
-
40%, wenn die IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen noch kein Material bestellt und mit der Ausführung der Arbeiten noch nicht begonnen hat
-
75%, wenn die IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen bereits Material bestellt und/oder mit der Ausführung der Arbeiten bereits begonnen hat
-
100%, wenn das Werk weitgehend fertiggestellt ist.
Liegt ein Auftrag vor, gilt dieser als zur Unzeit gekündet, wenn er weniger als einen Monat vor dem geplanten Beginn gekündet wird. Der Kunde schuldet in diesem Fall eine Konventionalstrafe. Diese beträgt:
-
40% des Auftragswertes, wenn die Kündigung weniger als einen Monat vor dem geplanten Beginn wirksam wird;
-
75% des Auftragswertes, wenn die Kündigung nach Beginn der Ausführung des Auftrags wirksam wird.
Der Kunde anerkennt die Angemessenheit dieser Konventionalstrafe. Der Nachweis und die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleiben ausdrücklich vorbehalten.
6. Preise
Alle Preise von der IT9 Neugebauer Professionelle
IT-Dienstleistungen verstehen sich mangels abweichender Angaben in
Schweizer Franken, netto, exklusive Mehrwertsteuer. Sämtliche
Nebenkosten etc. wie Versicherungen, Steuern, Mehrwertsteuer,
Abgaben, Zölle, Gebühren für Bewilligungen oder Bescheinigungen
gehen zusätzlich zu Lasten des Kunden.
Allfällige Mehrkosten infolge unvollständiger bzw. falscher Angaben oder nachträglicher Änderungen durch den Kunden gehen zulasten des Kunden. Im Angebot nicht enthaltene Arbeiten, insbesondere auf Wunsch oder aufgrund einer Nichtleistung des Kunden ausgeführte Änderungen oder Mehrarbeiten, werden nach Zeitaufwand und allenfalls bestellten Materialien in Rechnung gestellt. Auf Leistungen ausserhalb der normalen Arbeitszeit werden entsprechende Zuschläge verrechnet.
7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen haben am Domizil von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen in Schweizer Franken netto ohne Abzüge von Skonti, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu erfolgen. Die Vertragssumme ist, vorbehältlich anderer Abmachungen, ohne jeden Abzug rein netto zuzüglich Mehrwertsteuer wie folgt zahlbar:
-
30% bei Bestellung
-
30% bei Lieferung der Materialien
- 40 % bei Abschluss der Arbeiten
Der Abschluss eines Projektes ist dann zustande gekommen, sofern der Kunde die Dienstleistungen schriftlich, oder mündlich absegnet.
Sind zwischen der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen und dem Kunden keine speziellen Zahlungsbedingungen vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung bei Abschluss der Dienstleistung in dem der wesentliche Teil der Leistung erbracht ist. Die Zahlungsfrist beträgt dreissig (30) Tage ab Rechnungsstellung. Mit Ablauf der Zahlungsfrist treten automatisch d.h. ohne Mahnung Verzugsfolgen ein. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Kunde einen Verzugszins von 8% p.a. Die Geltendmachung von Schadenersatz, die sofortige Einstellung aller Lieferungen und Leistungen von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen an den Kunden und – nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist – der Rücktritt vom Vertrag bleiben ausdrücklich vorbehalten.
8. Lieferkonditionen
Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung erfolgen die
Lieferungen von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen
ab Bottighofen TG.
Nimmt der Kunde die erbrachte Dienstleistung nicht wie vereinbart ab, ist die IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen berechtigt, das weitere Vorgehen einseitig festzulegen und der Kunde hat der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen die durch die Nichtabnahme entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.
9. Prüfung der Lieferungen und Leistungen von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen / Mängelrüge
Der Kunde hat Lieferungen und Leistungen von der IT9 Neugebauer
Professionelle IT-Dienstleistungen nach Abschluss eines Projekts/Dienstleistung bzw. der Meldung der Fertigstellung zu
prüfen und der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen
innert dieser Frist allfällige Mängel vor Ort mündlich anzuzeigen,
andernfalls die Lieferungen und Leistungen als genehmigt gelten.
Unterbleibt die
Abnahme innert Frist ohne Verschulden von der IT9 Neugebauer
Professionelle IT-Dienstleistungen, gilt die Dienstleistung als genehmigt.
Zeigen sich später innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht hätten entdeckt werden können, hat der Kunde diese der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich bekannt zu geben, andernfalls die Lieferungen und Leistungen auch in Bezug auf diese Mängel als genehmigt gelten.
10. Drittsoftware
IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen übernimmt keine Haftung in Bezug auf Software, welche von Drittanbietern bezogen wurde.
Dies kann beispielsweise das Betriebssystem (bsp. Microsoft), und andere Software darstellen.
10. Gewährleistung
Die IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen leistet
dafür Gewähr, dass ihre Lieferungen und Leistungen die
zugesicherten Eigenschaften aufweisen und frei von Mängeln sind. Die
IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen leistet nur dann
Gewähr dafür, wenn die schriftliche Vereinbarung der Dienstleistung stark von dem erbrachten abweicht.
Bezüglich Hardware gibt IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen die Garantie, welche der Hersteller, bzw. der Drittlieferant leistet, an den Kunden weiter. Der Umfang der Garantie ergibt sich aus deren Garantiebestimmungen. Zubehör unterliegt den Garantieleistungen des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten. Ausgeschlossen von jeder Garantie ist Software und Verbrauchsmaterial. Die Garantie umfasst keine Supportleistungen von IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen. Die zur Erbringung von Garantieleistungen notwendigen Aufwände werden dem Kunden in Rechnung gestellt, soweit sie nicht vom Hersteller entschädigt werden. Bei Eingriffen durch den Kunden oder durch Dritte in die Hard- oder Software, bei äusserlichen Beschädigungen, bei Bedienungsfehlern sowie bei Einsatz- oder Betriebsbedingungen, die von den Produktunterlagen abweichen, entfällt jede Garantie und Gewährleistung.
11. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen beschränkt sich auf schuldhaft verursachte Personen- und Sachschäden. Die Haftung von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen für Vermögensschäden sowie für andere Schäden, insbesondere für Verzugsschäden sowie für Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden von entgangenem Gewinn, Verdienstausfall, nicht realisierten Einsparungen etc. – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen.
12. Vertraulichkeit
IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen sichert dem Auftraggeber zu, alle Informationen, die für die Auftragsdurch-führung benötigt werden, vertraulich zu behandeln. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber, die von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen vorgeschlagenen und/oder umgesetzten Lösungen (inkl. Konzepte, Audits, etc.) geheim zu halten und Ihre Mitarbeiter und Organe zur Geheimhaltung derselben zu verpflichten.
13. Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der ungültigen soll eine gültige Bestimmung treten, welche ihrem Inhalt nach der ungültigen wirtschaftlich am nächsten kommt.
14. Rechte und Pflichten
Der Kunde darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. Der Kunde zeigt einen von Gesetzes wegen erfolgenden Vertragsübergang vor dem Handelsregistereintrag schriftlich an. Ist die Weiterführung des vertraglichen Verhältnisses mit der neuen Partei nicht zumutbar, stellt dies für die IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen einen wichtigen Kündigungsgrund dar.
14. Änderungen
Änderungen dieser AGB sowie alle unter diesen AGB notwendig werdenden Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
15. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Sämtliche Verträge zwischen der IT9 Neugebauer Professionelle
IT-Dienstleistungen und dem Kunden unterstehen ausschliesslich
schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen
Warenkauf. Erfüllungsort ist Bottighofen TG. Gerichtsstand ist nach
Wahl von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen, der
Sitz Thurgau.